Neues Strahlen­schutzgesetz

Die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz KSR

Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz KSR hat dem Bundesamt für Gesundheit empfohlen, seine Richtlinien zur Verwendung von Patientenschutzmitteln an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen. Deshalb werden nur noch in Ausnahmefällen Patientenschutzmittel (z. B. Bleischürzen) verwendet. Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

  • Dank der technisch immer moderneren und leistungsfähigeren Geräte konnte die Strahlendosis für Patientinnen und Patienten reduziert werden.
  • Mit der optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Techniken können die Strahlendosen viel stärker gesenkt werden als durch die Verwendung von Bleischürzen.
  • Durch eine Fortbildungspflicht wird gewährleistet, dass medizinische Fachpersonen, die radiologische Untersuchungen durchführen, immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik bleiben.
  • Die Strahlenbelastung von Patientinnen und Patienten kann ebenfalls gesenkt werden, indem nur wirklich nötige radiologische Untersuchungen durchgeführt werden.
  • Im ungünstigten Fall kann sich durch eine Bleischürze die Strahlenbelastung sogar erhöhen, beispielsweise wenn diese nicht ganz korrekt platziert ist.

Quelle: bag.admin.ch

Auf Wunsch stellen wir Ihnen weiterhin Strahlenschutzmittel zur Verfügung, falls Sie sich unsicher fühlen oder zusätzlichen Schutz wünschen.